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   OVG Niedersachsen, 30.06.2006 - 9 LA 200/04   

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OVG Niedersachsen, 30.06.2006 - 9 LA 200/04 (https://dejure.org/2006,11875)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.06.2006 - 9 LA 200/04 (https://dejure.org/2006,11875)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 9 LA 200/04 (https://dejure.org/2006,11875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitrag - Verbesserung durch frostsicheren Fahrbahnunterbau

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Anforderungen an das Ermessen bei einer Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Teileinrichtung; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung über die Modernisierung einer alten ...

  • Judicialis

    NKAG § 6 Abs. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 124a Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessen, Fahrbahnunterbau, frostsicher, Mängel (behebbare), Parkstreifen, Teileinrichtung, Verbesserung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Anforderungen an das Ermessen bei einer Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Teileinrichtung; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung über die Modernisierung einer alten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 127
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2006 - 9 LA 200/04
    Wird ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) geltend gemacht, muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltene Aufklärungsmaßnahmen in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = DÖV 1998, 117 Buchholz 310 § 133 (n. F.) VwGO Nr. 26).

    Die weitere Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei verletzt, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruches geeignet gewesen wäre (BVerwG, Beschluss vom 19.8.1997 - 7 B 261.97 - a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 9 ME 169/05

    Aufenthaltsfunktion; fließender Verkehr; Kommunikationsfunktion; Kostenspaltung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2006 - 9 LA 200/04
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Schaffung von Parkstreifen ferner der Trennung von ruhendem und fließendem Verkehr zugute kommt (Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2005 - 9 ME 169/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1995 - 15 A 2402/93

    Teilausbau ; Beitragsfähige Verbesserung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2006 - 9 LA 200/04
    In der Rechtsprechung ist als Verbesserung anerkannt, dass ein Gehweg und die Fahrbahn einen verstärkten, frostsicheren Unterbau erhalten (OVG Münster, Urteil vom 8.12.1995 - 15 A 2402/93 - NWVBl 1996, 144; OVG Bautzen, Urteil vom 5.4.2006 - 5 B 76/04 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 B 76/04

    Grenzen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2006 - 9 LA 200/04
    In der Rechtsprechung ist als Verbesserung anerkannt, dass ein Gehweg und die Fahrbahn einen verstärkten, frostsicheren Unterbau erhalten (OVG Münster, Urteil vom 8.12.1995 - 15 A 2402/93 - NWVBl 1996, 144; OVG Bautzen, Urteil vom 5.4.2006 - 5 B 76/04 - zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1991 - 2 A 2125/88

    Verbesserung der Straße; Beitragspflicht; Kostenaufwendung; Beitragsfähiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2006 - 9 LA 200/04
    Zum anderen können möglicherweise in der Bauausführung liegende Mängel nur dann die Beitragsfähigkeit einer Verbesserungsmaßnahme hindern, wenn schon im Zeitpunkt der Beendigung der Baumaßnahme deren Ungeeignetheit offensichtlich ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 26.3.1991 - 2 A 2125/88 - NWVBl 1991, 346).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 9 L 3193/00

    Asphaltdecke; Erneuerung; Fahrbahn; Fahrbahndecke; Straße; Straßenausbaubeitrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2006 - 9 LA 200/04
    Allerdings ist der Aufwand für die Ersetzung einer noch intakten Fahrbahndecke durch eine im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit gleichartige neue Decke nicht schon deshalb beitragsfähig, weil die Neugestaltung der Fahrbahndecke mit einer beitragsfähigen Verbesserung des Unterbaus verbunden ist (Nds. OVG, Urteil vom 28.11.2001 - 9 L 3193/00 - NdsRpfl 2003, 52 = NdsVBl 2002, 328 = NordÖR 2002, 481).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1990 - 9 L 193/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2006 - 9 LA 200/04
    Eine Ermessensüberschreitung ist erst dann festzustellen, wenn für Teileinrichtungen (bzw. Bestandteile von ihnen) aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Bedürfnis besteht (OVG Lüneburg, Urteil vom 9.10.1990 - 9 L 193/89 - KStZ 1992, 79).
  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    Eine Ermessensüberschreitung ist erst dann festzustellen, wenn für Teileinrichtungen (bzw. Bestandteile von ihnen) aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Bedürfnis besteht (Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 3; Urt. v. 9.10.1990 - 9 L 193/89 -, juris Rn. 9).

    Dies gilt auch hinsichtlich ihres Aufbaus nunmehr mit einer Asphaltdecke, Asphalttragschicht, Schottertragschicht, Frostschutzschicht und frostsicherem Aufbau (vgl. dazu auch Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 4 m.w.N.; so auch OVG NRW, Beschl. v. 23.11.2016 - 15 A 2582/15 -, juris Rn. 35 m.w.N.) von 60 cm statt wie bisher Asphalt-Makadam / Asphalt / ungebundene Tragschicht (Fahrbahn Nordseite) bzw. Asphalt / Schotter / Sand (Fahrbahn Südseite).

    Soweit die Kläger einwenden, dass die "Sanierungsmaßnahmen" technisch nicht zwingend erforderlich gewesen seien, eine Herstellung des "status quo" ausreichend gewesen wäre und eine Grundsanierung technisch unnötig und wirtschaftlich nicht vertretbar gewesen sei, sind damit keine konkreten Umstände vorgetragen oder sonst ersichtlich, die unter Berücksichtigung des der Gemeinde zustehenden weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums (vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 11.6.2010 - 9 LB 158/08 -, n.v. m.w.N.; Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 3; Urt. v. 9.10.1990 - 9 L 193/89 -, juris Rn. 7, 9) ernstliche Zweifel an der Ermessenfehlerfreiheit der gewählten Ausbauart begründen würden.

    (2) Der vor der Ausbaumaßnahme vorhandene Gehweg - mit Betonsteinpflaster verlegt auf Sand - wurde mit dem erstmaligen Einbau eines frostsicheren Untergrunds verbessert im Sinne des § 1 Abs. 1 SABS (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.7.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 37; Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Die Anlieger und ihre Besucher können die Parkmöglichkeiten nutzen und der ruhende und fließende Verkehr wird getrennt, wodurch auch die Erreichbarkeit aller Anliegergrundstücke erleichtert und positiv beeinflusst wird (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Mängel bei der Bauausführung würden eine Beitragsfähigkeit auch nur dann ausschließen können, wenn durch sie bereits im Zeitpunkt der Beendigung der Verbesserungsmaßnahme deren Ungeeignetheit offensichtlich wäre (Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 6), was vorliegend ebenfalls nicht ersichtlich ist.

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Die erstmalige Ausstattung einer Fahrbahn mit einem frostsicheren Unterbau stellt grundsätzlich eine Verbesserung dar (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.8.2009 - 9 ME 32/09 und 9 PA 33/09 - n. v.; vom 30.6.2006 - 9 LA 200/04 - NdsVBl. 2006, 314 = juris Rn. 4; Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 312 f. m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18

    Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung;

    In der Rechtsprechung ist es als Verbesserung anerkannt, wenn die Fahrbahn einen verstärkten, frostsicheren Unterbau erhält (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Zwar ist eine solche Maßnahme dann nicht beitragsfähig, wenn die Fahrbahndecke noch intakt war, weil es einer Gemeinde grundsätzlich zumutbar ist, mit der Verbesserung des Unterbaus abzuwarten, bis sich die festgestellten Mängel am Unterbau der Straße auf die Ebenflächigkeit der Straße auswirken (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 4).

    Auf die Frage, ob die Kosten für Erstellung einer Oberflächenbefestigung schon dann als Verbesserungsmaßnahme beitragsfähig sind, wenn die zuvor vorhandene Decke nur deswegen entfernt wurde, um den Unterbau des Gehwegs (Tragschicht) dem Stand der Technik anzupassen (verneinend Niedersächsisches OVG, Urt. v. 28.11.2001 - 9 L 3193/00 -, juris Rn. 5 ff.; Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 4), kommt es daher nicht an.

  • VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14

    Aufgestauter Reparaturbedarf; Aufwandsspaltungsbeschluss; Baumpflanzung;

    Eine Ermessensüberschreitung ist erst dann festzustellen, wenn für Teileinrichtungen (bzw. Bestandteile von ihnen) aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Bedürfnis besteht (Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 3; Urt. v. 09.10.1990 - 9 L 193/89 -, juris Rn. 9).

    Bereits mit dem frostsicheren Unterbau des Gehweges geht eine Verbesserung im Sinne des § 1 Abs. 1 SABS einher (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 37; Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 4).

    Die Anlieger und ihre Besucher können die Parkmöglichkeiten nutzen und der ruhende und fließende Verkehr wird getrennt, wodurch auch die Erreichbarkeit aller Anliegergrundstücke erleichtert und positiv beeinflusst wird (Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Begriff der Verbesserung

    Den Gemeinden steht bei der Entscheidung darüber, ob sie eine Verbesserungsmaßnahme durchführen wollen und ob diese erforderlich bzw. zweckmäßig ist, ein weiter Einschätzungs- und Ermessensspielraum zu (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.1.1994 - 9 M 3479/93 - Urt. v. 14.5.1996 - 9 L 3193/94 -, Beschl. v. 2.2.1999 - 9 L 3969/97 -, Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 -).

    Unter Umständen kann selbst ein guter Zustand noch verbessert werden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.5.1996 - 9 L 3193/94 - sowie Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 - Sächs. OVG, Urt. v. 5.4.2006 - 5 B 76/04 - KStZ 2006, 179; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 309 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18

    Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz;

    Die erstmalige Ausstattung einer Fahrbahn mit einem frostsicheren Unterbau stellt grundsätzlich eine Verbesserung dar (vgl. Senatsurteil vom 19.2.2020, a. a. O., Rn. 155; Senatsbeschlüsse vom 10.8.2009 - 9 ME 32/09 und 9 PA 33/09 - n. v.; vom 30.6.2006 - 9 LA 200/04 - NdsVBl. 2006, 314 = juris Rn. 4; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2020, § 8 Rn. 312 f. m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 15.09.2020 - 3 A 179/16

    Aufteilung, funktional; Erneuerung; funktionale Aufteilung; Fußgänger; Gehweg;

    Für gepflasterte Verkehrsflächen ist von einer Nutzungsdauer von etwa 30 Jahren auszugehen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 -, juris Rn. 4 mit Hinweis auf die "Richtlinien für die Berechnung der Ablösungsbeträge der Erhaltungskosten für Brücken, Straßen, Wege und andere Ingenieurbauwerke" - Stand: 1988 -).
  • VG Magdeburg, 26.11.2010 - 2 A 305/09

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem endgültigen Straßenausbaubeitrag für den

    Einer Gemeinde ist es grundsätzlich vielmehr zumutbar, mit der Verbesserung des Unterbaus abzuwarten, bis sich die festgestellten Mängel am Unterbau auf die Ebenflächigkeit der Straße oder des Gehweges auswirken (OVG Lüneburg, B. v. 30.06.2006 - 9 LA 200/04 -).
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